Mofa - Prüfbescheinigung
Den Mofaschein benötigst du, wenn du
a) einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor fahren möchtest oder Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
b) zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren möchtest mit maximal 25 km/h bbH; ; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Key facts
- Voraussetzung:
- Mindestens 15 Jahre alt
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, egal welcher
- Erlaubnis: Fahren von Mofas
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn dies in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs so vorgesehen ist!


Führerschein Klasse L - Traktorführerschein
Die Führerscheinklasse L oder der kleine Traktorführerschein erlauben dir das Fahren von Zugmaschinen mit maximal 40 km/h bbH. Mit Anhänger darf nur noch maximal 25 km/h gefahren werden. Die Zugmaschinen dürfen nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Mit dem Führerschein dürfen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit maximal 25 km/h gefahren werden.
Key facts
- Voraussetzung: Mindestens 16 Jahre alt
- Erlaubnis: Fahren von Traktoren mit maximal 40 km/h bbH – siehe obige Definition
Starte Dein Abenteuer auf der Straße: Jetzt zum Führerschein anmelden. Wir freuen uns schon aufs Fahren mit dir 🙂

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Standorte der Fahrschule Müller
Wir sind an unseren vier Standorten im Ladkreis Göppingen vertreten